Short Stories in Sachen Bußgeldverfahren

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OLG Hamm, Beschluss vom 28.04.2024, 5 ORbs 35/24

Bei notstandsähnlichen Situationen (z.B. erheblicher Harndrang) kann im Einzelfall ein Fahrverbot entfallen.

AG Dortmund, Urteil vom 07.03.2024 – 729 OWi 254 Js 2152/23 – 148/23

Ausnahme bestimmter Fahrzeugarten (-klassen) bei der Anordnung eines Regelfahrverbotes möglich (hier: Müllfahrzeug-Fahrer)

OLG Köln, Beschluss vom 12.10.2023 – 1 ORBs 273/23

161 km/h in einer Autobahnbaustelle – das dürfte dann wohl Vorsatz sein.

Da erfahrungsgemäß im Baustellenbereich auf Autobahnen die höchstzulässige Geschwindigkeit auf Werte zwischen 40 und 100 km/h beschränkt ist, wäre der Betroffene, selbst wenn er Beschilderung nicht wahrgenommen hätte, immer noch um jedenfalls 61 km/h zu schnell gewesen.

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AG Berlin-Tiergarten, Beschluss vom 06.09.2023, 297 OWi 812/23

Halterhaftung für Parkverstoß

Bei einem privaten Halter ist es jedenfalls ausreichend, wenn die Anhörung zur Fahrerbenennung innerhalb von 5 Wochen nach der Tat erfolgt (entgegen AG Tiergarten, Beschluss vom 27. April 2016 – 290 OWi 389/16, DAR 2018, 398).

Bei einem gewerblichen Halter ist auch eine Zeitspanne von 10 Wochen nicht zu beanstanden.

Die auf die Anhörung erfolgte Nennung eines Vor- und Nachnamens, einer Mobilfunknummer und einer E-Mail-Adresse ohne Angabe des Geburtsdatums und der Wohnanschrift des Nutzers genügt nicht, um diesen mit vertretbarem, der Sache angemessenem Aufwand zu ermitteln.

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AG Aschersleben, Urteil vom 20.02.2023 – 62 OWi 29/22

Eine lange Verfahrensdauer (von hier 1 1/2 Jahren zwischen Verstoß und Urteil) führt in der Regel zur Herabsetzung des Fahrverbots – bei einem einmonatigen Fahrverbot ist von diesem abzusehen.

Hinweis: Ausgehend von der Rechtsprechung der OLG kann aber bezweifelt werden, dass dies bei einer Verfahrensdauer von „nur“ 1 1/2 Jahren Schule macht – da die OLG eher von ab 2 Jahren Verfahrensdauer bei einem in der Zwischenzeit nicht auffälligen Täter ausgehen.

AG Dortmund, Urteil vom 15.12.2022 – 729 OWi-261 Js 2262/22-143/22

Genaues Hinschauen lohnt – Messung beendet und das Mess-Foto zeitlich danach!? Messprotokoll falsch oder Mess-Foto falsch oder gar manipuliert?

LG Kaiserslautern, Beschluss vom 14.10.2022 – 5 Qs 112/22

Einspruch gegen Bußgeldbescheid ist auch telefonisch zulässig – aber echt tricky!

OLG Jena, Beschluss vom 03.11.2005, 1 Ss 226.05

Keine Tatmehrheit zwischen mehreren örtlich identischen Parkverstößen: Verbotswidriges Parken ist Dauerdelikt. Ein sich auf denselben Vorgang beziehender zweiter Bußgeldbescheid ist von vornherein wegen des Verstoßes gegen den Grundsatz „ne bis in idem” unwirksam.

Quelle: DAR 2006, 162



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