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AG Augsburg, Beschluss vom 26.09.2024, 45 OWi 605 Js 107352/24
Verjährungsunterbrechende Wirkung des Bußgeldbescheids abgelehnt bei:
Angabe in Anhörung und Bußgeldbescheid =
“Gersthofen, A8 West, Ri München, Abschnitt 340”
und der Streckenabschnitt ist 2,5 km lang,
keine KM-Angabe, keine Angabe markanter Punkte und der Betroffene hatte nur die vergrößerte Fahrerbildaufnahme bekommen.
Weitere Entscheidungen zu diesem Themenkreis findet ihr in unserem Blog-Beitrag “Rund ums Bußgeldverfahren – Teil 3.