Die Sonne steigt höher und auf den Straßen wird es wieder mehr zweirädrig. Und bei uns landen dann auch leider wieder Unfälle mit Beteiligung von Motorrädern und Co. auf dem Tisch. Wir sind immer froh, wenn es beim Blechschaden bleibt. Aber wie schon in unserem Beitrag
Let´s talk about Nutzungsausfall…
beschrieben, ist die Geltendmachung des Ausfallschadens bei Zweirädern doch schon besonders. Die Voraussetzungen sind nämlich, anders als bei einem PKW, deutlich enger und tatsächlich eher seltener gegeben.
Aber um euch mal zu zeigen, was es denn im Fall der Fälle für den Ausfalltag so gibt, hier mal eine Tabelle mit den Richtgrößen für alle Zweiräder (außer Fahrrädern).
Es danken Eure Rechtsanwälte / Fachanwälte für Verkehrsrecht aus Rostock – “alles” rund um Unfall, Autokauf, Bußgeldbescheid und Fahrerlaubnis !