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Frustrierte Aufwendungen? Was bitte ist das denn nun wieder?
Das sind vor einem schädigenden Ereignis getätigte Aufwendungen, die nach dem schädigenden Ereignis nutzlos werden (auch eben „vergebene“ bzw. „frustrierte“ Aufwendungen oder auch Frustrationsschaden benannt). Und diese stellen gerade keine Schadensersatzpositionen im Rahmen des § 249 BGB dar. Klingt irgendwie unklar oder? Ein Blick in die Rechtsprechung soll ein wenig Licht ins Dunkel bringen… oder doch nicht…
Und zum Einstieg folgender Satz aus der Rechtsprechung (so z.B. BGH NJW 1991, 2707; NJW 2000, 2342; OLG München, Urteil vom 01. 07. 2005 – 10 U 2544/05):
Ein Verkehrsunfallgeschädigter kann aber Ersatz solcher fortlaufender Aufwendungen nicht verlangen, die auch ohne das schädigende Ereignis entstanden wären…
AG Zeitz, Urteil vom 11.06.2024, 4 C 315/23
Winterreifensatz für verunfalltes KFZ (Totalschaden) als (eben) frustrierte Aufwendungen
1. Winterreifen, die im Zeitpunkt des schädigendes Ereignisses am Unfallfahrzeug nicht montiert gewesen sind, sind zur Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes nicht heranzuziehen.
2. Die Winterreifen sind auch nicht als eigene Schadensersatzposition ersatzfähig. Vor einem schädigenden Ereignis getätigte Aufwendungen, die nach dem schädigenden Ereignis nutzlos werden (sog. „vergebene“ bzw. „frustrierte“ Aufwendungen) stellen keine Schadensersatzposition im Rahmen des § 249 BGB dar.
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LG Köln, Urteil vom 01.06.2010 – 11 S 197/09
Freisprecheinrichtung für unfallbedingt zerstörtes Mobiltelefon ist vergebliche Aufwendung
Durch Unfall vereitelte Urlaubsreise ist vergebliche Aufwendung
OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.03.2009 – 4 U 26/08
LG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2016 . 27 O 425/15
LG Bremen, Urteil vom 13.05.2013 – 7 O 1759/12
Flugtickets und Bootskosten
sind aber im Einzelfall aber schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen
LG Traunstein, Urteil vom 20.10.2008 – 7 O 2602/09
AG Menden, Urteil vom 20.7.2005 – 4 C 53/05
Durch Unfall nicht zu nutzende Mitgliedschaft in einem Golfclub oder Sportverein u.ä.
AG Fürth (Odenwald), Urteil vom 20.01.2021, 1 C 372/20
Die für einen Tauchkurs, der aufgrund unfallbedingter Verletzungen nicht wahrgenommen werden kann, verauslagten Kosten sind als frustrierte Aufwendungen nicht erstattungsfähig.
LG Traunstein, Urteil vom 12.06.2015 – 3 O 4937/11
Kein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für einen Fitnesskurs und eine Mitgliedschaft im Golfclub
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.10.2022 – 8 O 5432/18
Teilnahme an der Roth Challenge Triathlon,
am Berlin-Marathon
sowie die Mietgebühr für ein Wohnmobil.
Ersatz gezahlter Steuern und Versicherungsbeiträge
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2005 – I-1 W 17/05
Weitere Beispiele:
AG Mönchengladbach, Urteil vom 26.5.2014 – 10 C 88/14
Die Insassen eines ihnen nicht gehörenden Fahrzeugs können vom Unfallgegner nicht die Kosten für ein verpasstes Fußballspiel ersetzt verlangen (Leitsatz nach NJW-RR 2015, 157).
BGH, Urteil vom 15. 12. 1970 – VI ZR 120/69
Wer durch eine unfallbedingte Körperverletzung an der Ausübung seines langjährigen Jagdausübungsrechts zeitweise gehindert ist, kann nicht Ersatz dieser Nachteile als Vermögensschaden verlangen.