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Wir alle gehen mit der Zeit und so schnell die Künstliche Intelligenz unser Leben, unsere Arbeit erreicht hat, so schnell wird sie auch Thema in den Gerichten. Und damit wir und ihr auch an dieser “Front” up to date bleibt, geht es dann nun auch dazu bei uns “rund”.
Begutachtung und Künstliche Intelligenz
LG Darmstadt, Beschluss vom 10.11.2025, 19 O 527/16
Verwendung von KI durch Sachverständigen als Grund, die Vergütung auf 0,00 zu kürzen
Verwendet ein Sachverständiger bei der Erstellung seines Gutachtens in erheblichem Umfang KI, ohne dies dem Gericht gegenüber zu deklarieren, so kann allein deswegen seine Vergütung auf EUR 0,00 festgesetzt werden.
Die Anfertigung eines Gutachtens unter weitgehender Heranziehung einer KI führt auch dazu, dass das Gutachten entgegen § 407a Abs. 1 ZPO nicht persönlich erstattet wurde. Da insoweit erhebliche Zweifel am Umfang der „KI-Arbeit“ bestehen, ist das „Gutachten“ insgesamt nicht verwertbar.
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LG Berlin II, Urteil vom 20.8.2025, 2 O 202/24
Fiktive Lizenzgebühr wegen Verletzung des Rechts an eigener Stimme durch KI
1.Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht an der eigenen Stimme, der ein beträchtlicher wirtschaftlicher Wert zukommen kann. Das Persönlichkeitsrecht schützt die dem Berechtigten zustehende freie Entscheidung darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen seine Stimme den Geschäftsinteressen Dritter dienstbar gemacht wird.
2.Die Nutzung einer durch eine KI erzeugten Stimme greift in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein, auch wenn es sich nicht um die wahre eigene Stimme handelt.
3.Die Rechtsprechung zum wirtschaftlichen Wert einer unberechtigten Bildnisnutzung zu kommerziellen Zwecken ist auf die Nutzung der Stimme eines Dritten zu Werbezwecken übertragbar.
Quelle: NJW 2025, 3514
LG Hamburg, Urteil vom 27.09.2024, 310 O 227/23
Der Abgleich von Bild und Beschreibung ist eine von § 60d UrhG privilegierte Analyse zum Zwecke der Gewinnung von Informationen über Korrelationen zwischen Bildinhalt und Bildbeschreibung. Dass der Datensatz später zum Training von KI-Anwendungen verwendet werden kann, führt zu keiner anderen Bewertung.
Quelle: MMR 2024, 973
Volltext → unter DIREKTLINK zur JUSTIZ HAMBURG
Anmerkung: Das OLG Hamburg hat die Berufung des Fotografen als unbegründet verworfen (siehe OLG Hamburg, Urteil vom 10.12.2025, 5 U 104/24)
