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OLG Hamm, Urteil vom 23.03.2026, 22 U 66/25
Der Verkäufer ist gehalten – und unabhängig vom Bestehen einer Offenbarungspflicht – Fragen des Käufers zum Zustand der Immobilie vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Bagatellisierende Antworten können eine Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung begründen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21. Juni 2024 – V ZR 79/23 -).
BFH, Beschluss vom 12.02.2026, VB 64/24
Zur vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts
Ein Richter, der in der mündlichen Verhandlung für eine nicht nur unerhebliche Zeit einschläft, ist abwesend,
wenn er dadurch wesentlichen Vorgängen nicht mehr folgen kann, so dass das erkennende Gericht dann nicht mehr im Sinne von § 119 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung vorschriftsmäßig besetzt ist.
BGH, Urteil vom 19.12.2025, V ZR 44/25
Abschleppen bei Parkscheinüberschreitung
Wer ein Fahrzeug über das auf dem Parkschein ausgewiesene Parkzeitende hinaus auf einem gebührenpflichtigen privaten Parkplatz abstellt, begeht verbotene Eigenmacht. Der Grundstückseigentümer darf infolgedessen das Fahrzeug abschleppen lassen; eine Wartepflicht trifft ihn insoweit regelmäßig nicht.
Aus den Gründen:
Unbefugt ist das Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatgrundstück, wie der Senat bereits geklärt hat, nicht nur dann, wenn das Parken überhaupt nicht erlaubt ist, sondern auch dann, wenn das Parken an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Nutzt der Fahrzeugführer den Parkplatz, ohne sich an diese Vertrags- und Einstellbedingungen zu halten, wie die Einhaltung einer Höchstparkdauer (Parkscheibe), die Beschränkung der Parkberechtigung auf einen bestimmten Personenkreis (Kundenparkplatz) oder die Zahlung der Parkgebühr und das Auslegen des Parkscheins, fehlt die Zustimmung des Parkplatzbetreibers für die Besitzausübung (§ 858 Abs. 1 BGB; vgl. Senat, Urteil vom 18. Dezember 2015 – V ZR 160/14, WM 2016, 1094 Rn. 13 mwN; Urteil vom 11. März 2016 – V ZR 102/15, NJW 2016, 2407 Rn. 6).
Und:
Daran ändert es entgegen der Ansicht der Revision nichts, wenn – soweit die Parkbedingungen dies vorsehen – die Parkzeit hätte verlängert werden können. Das Lösen eines weiteren Parkscheins erlaubt erst ab diesem Zeitpunkt das weitere Parken. Für die nicht bezahlte Parkzeit verbleibt es dabei, dass die Bedingung, unter der der Parkplatzbetreiber die Zustimmung zur Besitzausübung erteilt hat, nicht eingehalten ist. Das gilt, da § 858 Abs. 1 BGB kein Verschulden voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 – VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 10 mwN; MüKoBGB/F. Schäfer, 9. Aufl., § 858 Rn. 2), unabhängig von der Länge der Parkdauer sowie unabhängig davon, aus welchen Gründen die bezahlte Parkzeit nicht eingehalten wird. Insbesondere kommt es nicht darauf an, welche Absichten der mit dem Fahrzeughalter nicht notwendigerweise identische Fahrzeugführer bei dem Abstellen des Fahrzeugs verfolgt hat.
und weiter:
Es besteht auch keine Wartepflicht des Parkplatzbetreibers.
VG Köln, Beschluss vom 13.11.2025, 1 L 1371/25
Auch Stecklinge sind (schon) Cannabis
1. Aus § 1 Nr. 6 KCanG lässt sich nicht der Umkehrschluss ziehen, dass Jungpflanzen ohne Blüten- und Fruchtstände stets „Stecklinge“ und damit Vermehrungsmaterial im Sinne des § 1 Nr. 7 KCanG sind und in der Folge vom Verbot des § 2 Abs. 1 KCanG auszunehmen wären, weil sie noch kein Cannabis sind.
2. Vielmehr handelt es sich schon dann um Cannabis i.S.d. § 1 Nr. 8 KCanG, wenn die Jungpflanze eingepflanzt ist und angebaut wird.
3. Wenngleich der Gesetzgeber mit dem KCanG den privaten und gemeinschaftlichen, nichtgewerblichen Eigenanbau von Cannabis in einem regulierten Umfang ermöglichen wollte, so wollte er nicht den gewerblichen Pflanzenhandel von Jungpflanzen legalisieren, wie sich § 9 Abs. 2 KCanG und § 20 KCanG entnehmen lässt.
Stand 21.11.2025: Beschluss noch nicht rechtskräftig
OLG Hamm, Beschl. vom 11.11.2025 – III-5 Ws 450/25
Postlaufzeit – einfacher Brief, Einschreiben
Bei einfachen Briefsendungen entspricht eine Zustellung am nächsten Werktag nicht mehr den gewöhnlichen Postlaufzeiten, so dass die Aufgabe eines einfachen Briefes am Werktag vor Fristablauf keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu begründen vermag.
Bei Einschreiben darf ein Rechtsmittelführer hingegen gegenwärtig darauf vertrauen, dass dies am nächsten Werktag zugestellt wird.
BGH, Urteil vom 05.11.2025, IV ZR 109/24
Klausel über Ausschluss von Pandemie-Schäden in Reiseversicherung
Die Formulierung “Nicht versichert sind Schäden durch Pandemien” in den Bestimmungen einer Jahres-Reiseversicherung (hier: Abschnitt A § 6 Nr. 1 e) VB-XXX) verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB oder das Verbot einer unangemessenen Benachteiligung, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.
BGH, Urteil vom 14.10.2025, VI ZR 24/25
Hier: Offenkundig überspannte Anforderungen an die Substantiierungspflicht des Geschädigten – hinsichtlich des Eintritts eines Haushaltsführungs- und Mehrbedarfsschadens
Auch findet sich im Prozessrecht keine Grundlage, Parteivortrag nur deshalb unberücksichtigt zu lassen, weil er im Widerspruch zu vorangegangenem, ausdrücklich aufgegebenem Vortrag steht. Im Gegenteil ist eine Partei nicht daran gehindert, ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits zu ändern, insbesondere zu präzisieren, zu ergänzen oder zu berichtigen; eine Vortragsänderung kann nur bei der Beweiswürdigung Bedeutung erlangen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2018 – VI ZR 599/16, VersR 2019, 505 Rn. 12 mwN). Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots wegen vermeintlicher Widersprüche im Vortrag der beweisbelasteten Partei läuft auf eine prozessual unzulässige vorweggenommene tatrichterliche Beweiswürdigung hinaus und verstößt damit zugleich gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2024 – VII ZR 191/23, WM 2025, 532 Rn. 11 mwN).
AG Hagen, Beschluss vom 06.06.2025, 66 Gs 733/25 (400 Js 184/25)
Makaber, aber:
Wer eine Leiche überfährt und dann weiterfährt (“flüchtet”), begeht keine Unfallflucht.
LG Frankfurt a. M., Urteil vom 6.5.2025, 2-24 S 93/24
Ausgleichsanspruch nach Fluggastrechte-VO wegen unberechtigter Beförderungsverweigerung trotz offener Boardingphase bei Abflugverspätung
1. Erscheint ein Fluggast rechtzeitig zum Check-in iSd Art. 3 Abs. 2 Fluggastrechte-VO und ist das Boarding noch nicht abgeschlossen, besteht eine Mitnahmepflicht der Fluggesellschaft. Die Nichtbeförderung ist in diesem Fall nicht durch vertretbare Gründe iSd Art. 2 lit. j Fluggastrechte-VO gedeckt.
2. Vertretbare Gründe für eine Nichtbeförderung liegen nur vor, wenn der Zustieg objektiv nicht mehr möglich ist (Boarding abgeschlossen, Türen geschlossen, Vorfeldbus abgefahren).
3. Die auf der Bordkarte angegebene Boardingzeit entfaltet keine Ausschlusswirkung, wenn der Einstieg ohne Verzögerung des Abfluges noch möglich ist.
Quelle: ReiseRFD 2025, 181
Noch ein wenig zum Sachverhalt findet ihr unter:
Pressemitteilungen des LG FFM zum Reiserecht 2025
BGH, Urteil vom 28.03.2025, V ZR 185/23
Nachbarschaftsrecht – Einordnung als Hecke und wie misst man eigentlich deren Höhe?
a) Dem Begriff der Hecke im Sinne der Landesnachbargesetze (hier: § 39 Abs. 1 NachbG HE ) ist eine Höhenbegrenzung nicht immanent. Entscheidend für die Einordnung als Hecke ist vielmehr,
ob die Anpflanzungen im Einzelfall nach dem äußeren Erscheinungsbild bei einer natürlichen Betrachtungsweise einen geschlossenen Eindruck als Einheit mit einem Dichtschluss sowie einer Höhen- und Seitenbegrenzung vermitteln.
b) Wird eine Hecke auf einem Grundstück gepflanzt, das höher liegt als das Nachbargrundstück, ist die nach den Landesnachbargesetzen zulässige Heckenhöhe grundsätzlich von der Stelle aus zu messen, an der die Anpflanzungen aus dem Boden austreten. Erfolgt hingegen im zeitlichen Zusammenhang mit der Anpflanzung eine (künstliche) Erhöhung des Grundstücksniveaus im Bereich der Grundstücksgrenze, ist davon abweichend das ursprüngliche Geländeniveau maßgeblich (Abgrenzung von Senat, Urteil vom 2. Juni 2017 – V ZR 230/16 , NJW-RR 2017, 1427).
Und dann noch zur Frage “Ja, wie misst man eigentlich die Höhe einer Hecke?
BGH, Urteil vom 27.06.2025, V ZR 180/24
Der für Hecken aufgestellte Grundsatz, dass bei einer Anpflanzung auf einem Grundstück, das höher liegt als das Nachbargrundstück, die nach den Landesnachbargesetzen zulässige Wuchshöhe von der Stelle aus zu messen ist, an der die Anpflanzungen aus dem Boden austreten, gilt auch für Bäume, Sträucher und andere Gehölze. Auch insoweit ist, wenn im zeitlichen Zusammenhang mit der Anpflanzung eine (künstliche) Erhöhung des Grundstücksniveaus im Bereich der Grundstücksgrenze erfolgt, davon abweichend das ursprüngliche Geländeniveau maßgeblich (Fortführung von Senat, Urteil vom 28. März 2025 – V ZR 185/23, NZM 2025, 356 → siehe Entscheidung zuvor).
BAG, Urteil vom 30.01.2025, 2 AZR 68/24
Die Vorlage des Einlieferungsbelegs eines Einwurf-Einschreibens und die Darstellung seines Sendungsverlaufs begründen ohne die Vorlage einer Reproduktion des Auslieferungsbelegs keinen Anscheinsbeweis für den Zugang beim Empfänger (vgl. ErfK/Müller-Glöge 25. Aufl. BGB § 620 Rn. 54).
Es fehlt an Angaben über die Person des den Einwurf bewirkenden Postbediensteten sowie über weitere Einzelheiten der Zustellung.
BFH, Urteil vom 21.11.2024, VI R 1/23
Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen
1. Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio erwachsen dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig und sind daher nicht nach § 33 des Einkommensteuergesetzes als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.
2. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.
LG Coburg, Urteil vom 18.11.2024, 52 O 439/23
Die Sauna ist kein Ort für gesellige Schwätzchen – Schmerzensgeld gibt es hier nicht
Die Sauna sei ein Ort der Ruhe und Entspannung, und diese auch nach den
Verhaltensregeln des Saunabetreibers „kein Ort für gesellige Schwätzchen“.
Mit diesen Worten weist das LG Coburg die Schmerzensgeldansprüche eines Saunabesuchers wegen Verbrennungen an seinen Füßen ab, nachdem dieser beim Verlassen der Sauna ein bis zwei Minuten mit einem Bekannten am Saunaofen zusammenstand, wobei seine Füße auf Kunststoffmatten standen. Die Verbrennungen hatten immerhin den Grad 1 und 2a erreicht und mussten ärztlich behandelt werden.
Quelle → zur PM und zum VOLLTEXT bitte HIER LANG
VG Gießen, Urteil vom 13.11.2024, 6 K 2830/24.GI
Bewohnerparkausweis auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge
SG Hannover, Urteil vom 10.06.2024 – S 58 U 232/20
Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung eines Spediteurfahrers bei einem Zwischenfall während einer Verkehrskontrolle
Hier: Verletzung bei der gewaltsamen Wegnahme des Fahrzeugschlüssels durch die Polizei).
