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VG Köln, Beschluss vom 13.11.2025, 1 L 1371/25
Auch Stecklinge sind (schon) Cannabis
1. Aus § 1 Nr. 6 KCanG lässt sich nicht der Umkehrschluss ziehen, dass Jungpflanzen ohne Blüten- und Fruchtstände stets „Stecklinge“ und damit Vermehrungsmaterial im Sinne des § 1 Nr. 7 KCanG sind und in der Folge vom Verbot des § 2 Abs. 1 KCanG auszunehmen wären, weil sie noch kein Cannabis sind.
2. Vielmehr handelt es sich schon dann um Cannabis i.S.d. § 1 Nr. 8 KCanG, wenn die Jungpflanze eingepflanzt ist und angebaut wird.
3. Wenngleich der Gesetzgeber mit dem KCanG den privaten und gemeinschaftlichen, nichtgewerblichen Eigenanbau von Cannabis in einem regulierten Umfang ermöglichen wollte, so wollte er nicht den gewerblichen Pflanzenhandel von Jungpflanzen legalisieren, wie sich § 9 Abs. 2 KCanG und § 20 KCanG entnehmen lässt.
Stand 21.11.2025: Beschluss noch nicht rechtskräftig
BGH, Urteil vom 05.11.2025, IV ZR 109/24
Klausel über Ausschluss von Pandemie-Schäden in Reiseversicherung
Die Formulierung “Nicht versichert sind Schäden durch Pandemien” in den Bestimmungen einer Jahres-Reiseversicherung (hier: Abschnitt A § 6 Nr. 1 e) VB-XXX) verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB oder das Verbot einer unangemessenen Benachteiligung, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.
BGH, Urteil vom 28.03.2025, V ZR 185/23
Nachbarschaftsrecht – Einordnung als Hecke und wie misst man eigentlich deren Höhe?
a) Dem Begriff der Hecke im Sinne der Landesnachbargesetze (hier: § 39 Abs. 1 NachbG HE ) ist eine Höhenbegrenzung nicht immanent. Entscheidend für die Einordnung als Hecke ist vielmehr,
ob die Anpflanzungen im Einzelfall nach dem äußeren Erscheinungsbild bei einer natürlichen Betrachtungsweise einen geschlossenen Eindruck als Einheit mit einem Dichtschluss sowie einer Höhen- und Seitenbegrenzung vermitteln.
b) Wird eine Hecke auf einem Grundstück gepflanzt, das höher liegt als das Nachbargrundstück, ist die nach den Landesnachbargesetzen zulässige Heckenhöhe grundsätzlich von der Stelle aus zu messen, an der die Anpflanzungen aus dem Boden austreten. Erfolgt hingegen im zeitlichen Zusammenhang mit der Anpflanzung eine (künstliche) Erhöhung des Grundstücksniveaus im Bereich der Grundstücksgrenze, ist davon abweichend das ursprüngliche Geländeniveau maßgeblich (Abgrenzung von Senat, Urteil vom 2. Juni 2017 – V ZR 230/16 , NJW-RR 2017, 1427).
Und dann noch zur Frage “Ja, wie misst man eigentlich die Höhe einer Hecke?
BGH, Urteil vom 27.06.2025, V ZR 180/24
Der für Hecken aufgestellte Grundsatz, dass bei einer Anpflanzung auf einem Grundstück, das höher liegt als das Nachbargrundstück, die nach den Landesnachbargesetzen zulässige Wuchshöhe von der Stelle aus zu messen ist, an der die Anpflanzungen aus dem Boden austreten, gilt auch für Bäume, Sträucher und andere Gehölze. Auch insoweit ist, wenn im zeitlichen Zusammenhang mit der Anpflanzung eine (künstliche) Erhöhung des Grundstücksniveaus im Bereich der Grundstücksgrenze erfolgt, davon abweichend das ursprüngliche Geländeniveau maßgeblich (Fortführung von Senat, Urteil vom 28. März 2025 – V ZR 185/23, NZM 2025, 356 → siehe Entscheidung zuvor).
BAG, Urteil vom 30.01.2025, 2 AZR 68/24
Die Vorlage des Einlieferungsbelegs eines Einwurf-Einschreibens und die Darstellung seines Sendungsverlaufs begründen ohne die Vorlage einer Reproduktion des Auslieferungsbelegs keinen Anscheinsbeweis für den Zugang beim Empfänger (vgl. ErfK/Müller-Glöge 25. Aufl. BGB § 620 Rn. 54).
Es fehlt an Angaben über die Person des den Einwurf bewirkenden Postbediensteten sowie über weitere Einzelheiten der Zustellung.
BFH, Urteil vom 21.11.2024, VI R 1/23
Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen
1. Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio erwachsen dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig und sind daher nicht nach § 33 des Einkommensteuergesetzes als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.
2. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.
VG Gießen, Urteil vom 13.11.2024, 6 K 2830/24.GI
Bewohnerparkausweis auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge
SG Hannover, Urteil vom 10.06.2024 – S 58 U 232/20
Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung eines Spediteurfahrers bei einem Zwischenfall während einer Verkehrskontrolle
Hier: Verletzung bei der gewaltsamen Wegnahme des Fahrzeugschlüssels durch die Polizei).
